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HMT- Ingenieure
Health & Safety - Managment - Team
ASiG FfA
Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz Aufgaben gemäß § 6 (DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
HMT - Ingenieure nimmt für Sie die Aufgaben wahr, die sich für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben. Zu den Aufgaben gemäß § 6 ASiG gehören u.a.: •	die Beratung des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung •	die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und  •	Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen •	die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten •	darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhaltenUnterweisungen: Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A1) sind die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Sämtliche Unterweisungen der Versicherten können durch uns übernommen werden.